Auszug des einjährigen Beifusses in biologischer Qualität!
Dieses Produkt dient als Rohstoff zur weiteren Verarbeitung und ist ausdrücklich nicht geeignet als Lebensmittel für Menschen gemäss Novel Food Verordnung. Die Weiterverarbeitung sollte nur durch geschulte Personen oder nach ausführlicher Recherche, mit den dafür notwendigen Kenntnissen auf Eigenverantwortung geschehen.
Inhaltstoffe
Wasser, Alkohol, Artemisia annua (Beifuss einjährig)
Warnhinweise
Aufgrund der Einstufung als Novel Food (EU-Novel-Food-Verordnung 2015) ist der "Einjährige Beifuss" derzeit nicht als Lebensmittel deklarierbar.
Herkunft der Rohstoffe Deutschland